Die Einreisebestimmungen, Hygienekonzepte wie auch die Bestimmungen der Reedereien, Hotels, Restaurants, Besichtigungspunkte, Fluggesellschaften u.v.m. unterliegen weltweit kurzfristigen Änderungen.
Daher ist es dringend erforderlich, dass Sie sich zeitnah, vor Antritt der Reise, über die Einreisebestimmungen an Ihrem Urlaubsort und der einzelnen Länder informieren, z. B. unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Für die Ausführung künftiger STEWA Reisen gehen wir vom aktuellen Stand der behördlichen Anordnungen aus. Kommt es zu strengeren behördlichen Auflagen, kann es zu einer Reiseabsage kommen. Sollte es in Ihrem gebuchten Reisegebiet kurzfristig zu einer 2G-PLUS-, 1G- oder 1G-PLUS-Regelung kommen, weisen wir auf Ihre Mitwirkungspflicht hin. Zusätzlich werden wir uns in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte bedenken Sie, dass wir die aufgeführten Leistungen nur dann bzw. in dem Rahmen erbringen können, wie es die behördlichen Vorschriften in Deutschland und in Ihrem Urlaubsland rechtlich zulassen. Davon betroffen können unmittelbar von uns angebotene Leistungsbestandteile (z.B. eingeschränkte Poolnutzung, Menü statt Buffet) sein, aber auch Einschränkungen bei der Einreise (z.B. zwingend vorgeschriebene Corona-Tests) sowie allgemein vor Ort (z.B. Test- und/oder Maskenpflicht in Geschäften oder geschlossene Sehenswürdigkeiten). Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.